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Visum & Versicherungen

  • Sie möchten ein Visum beantragen und das möglichst schnell und umkompliziert? Wir sind Ihnen dabei behilflich und beraten Sie gerne.
  • Wie gut sind Sie mit der Reisekranken-Versicherung auf Reisen abgesichert? Gern möchten wir Sie dabei unterstützen.

Elektronisches Visum für Russland

Russland führt landesweit E-Visum ab 1. Januar 2021 ein.
Für Bürger aus 52 Ländern, darunter Deutschland, wird es ab 1. Januar 2021 ein elektronisches Visum (e-Visum) für die einmalige Einreise in das gesamte russische Staatsgebiet geben.

Das e-Visum zu geschäftlichen, touristischen oder humanitären Zwecken kann frühestens 50 und spätestens 4 Tage vor der Einreise beantragt werden und ist für einen Aufenthalt in ganz Russland von maximal 16 Tagen gültig: Zum Visumantrag »

Für den Antrag werden keine Einladungen, Hotelreservierungen oder andere Dokumente, die den Zweck der Reise bestätigen, benötigt.

Für längere Aufenthalte wenden Sie sich bitte an uns für die Visumbeantragung.

 

Allgemeine Informationen zum Visum für Russland:

Grundsätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen (unvollständige Unterlagen und nicht vollständig ausgefüllte Visumanträge werden nicht angenommen):

  • Original-Reisepass (keine Passkopien) oder Kinderausweis. Der Reisepass soll in der Regel 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein. Außerdem soll der Pass bzw. Kinderausweis über mindestens 2 leere Seiten zwecks Einklebens des Visums verfügen.
  • Auf der Sonderwebseite der Konsularabteilung des Auswärtigen Amtes der Russischen Föderation ausgefüllter, ausgedruckter und persönlich unterschriebener Visumantrag.
  • Auf dem Visumantrag festgeklebtes Passbild (keine Ablichtungen), Format 3,5×4,5 cm. Fotos im Profil, mit Mütze sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, werden nicht akzeptiert.
  • Einkommensnachweis  Ein Beleg finanzieller Mittel von mind. 1.000,00 €.
    In Kopie kann wahlweise beigelegt werden:

    • Ein Gehaltsnachweis
    • Eine Bestätigung des Arbeitgebers über Beschäftigungsverhältnis mit Gehaltsangabe
    • Eine Rentenbescheinigung der letzten drei Monate
    • Ein aktueller Kontoauszug
    • Selbständige müssen in Kopie die Eintragung des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung) sowie einen aktuellen Kontoauszug nachweisen.
  • Krankenversicherungsnachweis von einem in Russland anerkannten Versicherungsunternehmen. Versicherungspolicen, schriftliche Bestätigungen müssen folgende Informationen enthalten:
    • Nachweis der Gültigkeit für die gesamte Visumdauer
    • Angabe des vollständigen Namen des Antragstellers
    • Kontaktdaten des Versicherungsunternehmens
    • Nummer der Versicherungspolice
    • Gewährleistung des Rücktransports im Sterbefall
    • Mindestdeckungsbetrag von €30.000,00
    • gültigen Versicherungsschutz für die Russische Föderation
    • Unterschrift vom Versicherungsunternehmen
    • Nachweis nicht älter als drei Monate
    • Sofern eine dieser Informationen nicht auf der Bestätigung ersichtlich ist, kontaktieren Sie bitte ihre Versicherungsgesellschaft, um ein entsprechendes Schreiben anzufordern.

1. Stornokosten-Versicherung bei ERGO/ Wir übernehmen u.a.:

  • Die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund verspätet antreten.
  • Kosten für ein Mietfahrzeug und zusätzliche Reisekosten, wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen möchten, maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten.

Inklusive Assistance-Leistungen: Wir informieren Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde.
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

 

2.  Reisekranken-Versicherung bei ERGO

Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, übernehmen wir u.a. die Kosten für:

  • Medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen, Arznei-, Heil- und Verbandsmittel.
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen.
  • Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden.
  • Den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.

Unsere Notrufzentrale erbringt im 24 Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen, wie z.B.:

  • Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahestehenden Person (einschließlich Kostenübernahme).
  • Kostenübernahmegarantie bis zu 15.000 € gegenüber dem Krankenhaus.
  • Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme).

Versicherungssumme: unbegrenzt

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisekranken-Versicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

 

Selbstbeteiligung:

  • Stornokosten-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
  • Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
  • Reisekranken-Versicherung: 100 € je versicherten Fall bei Heilbehandlungskosten.
  • Reisegepäck-Versicherung: 100 € je versicherten Fall.

Abschlussfrist

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.

Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

 

Weitere Informationen und Tarife finden Sie hier:

Mit TravelSecure®, der Reiseversicherung der WÜRZBURGER Versicherungs-AG und mehrfachem Testsieger bei Stiftung Finanztest, haben Sie eine ausgezeichnete Wahl getroffen!

Hier können Sie online selbst eine Reiseversicherung abschließen »

Einwilligung für die Übermittlung personenbezogener Daten für Visum in ein Drittland der Antragstellerin / des Antragstellers gegenüber der Ruvera Touristik e.K. Galina Plotnikova/ruvera.de, Olivaer Platz 16, 10707 Berlin.